
Psychotherapie in Hamburg
Privatpraxis für Psychotherapie Janina Baran
Kosten & Kostenübernahme
Die Kosten für eine ambulante Psychotherapie werden in der Regel nach Beantragung von den Versicherungen übernommen. Da die Vertragsbestimmungen individuell verschieden sind, halten Sie bitte vor der Behandlung Rücksprache mit Ihrer Versicherung und/oder Beihilfestelle, um die Kostenübernahme zu klären. Mein Honorar richtet sich nach der aktuell gültigen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Mein Honorar richtet sich nach der aktuell gültigen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Sie belaufen sich derzeit auf 134,07€/50min und werden privat in Rechnung gestellt.
Die Kosten für Paartherapie werden derzeit von keiner Krankenversicherung übernommen. Sie belaufen sich auf 180€/1.5h und werden privat in Rechnung gestellt.
Die Kosten für psychologische Beratung werden derzeit von keiner Krankenversicherung übernommen. Sie belaufen sich aktuell auf 134,07€/50min und werden privat in Rechnung gestellt.
Die Kosten für eine Psychologische Psychotherapie werden von den Beihilfestellen von Kommunen, Ländern und Bund meist problemlos übernommen. Teilen Sie Ihrer Beihilfestelle bereits vor unserem Erstgespräch mit, dass Sie eine Psychotherapie in Anspruch nehmen werden und bitten Sie um Zusendung der benötigten Antragsformulare. Den benötigten ausführlichen Antrag zur Psychologischen Psychotherapie werde ich dann innerhalb der ersten fünf (probatorischen) Sitzungen an Ihre Beihilfestelle senden.
Vollzugsbeamte des Bundesgrenzschutzes, Polizeivollzugsbeamte, Beamte die in Justizvollzugsanstalten beschäftigt sind, sowie Beamte im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehren und Landesfeuerwehrschulen können eine Psychotherapie über die freie Heilfürsorge in Anspruch nehmen.
Hierfür benötigen Sie von Ihrem Hausarzt eine Überweisung zu einem Psychologischen Psychotherapeuten (zunächst für die ersten fünf Probatorischen Sitzungen). Im Anschluss erstelle ich den Bericht für die Beantragung der Psychotherapie bei Ihrem Kostenträger.
Von Soldaten wird eine Überweisung des Truppenarztes zu einem Psychotherapeuten benötigt, sodass die Kosten für die Psychotherapie vom Dienstherrn getragen werden.
Zum ersten Termin legen Sie mir bitte den Sanitätsvordruck “Kostenübernahmeerklärung” (San/BW/0218) vor, auf dessen Grundlage die probatorischen Sitzungen durchgeführt und abgerechnet werden können. Zum Abschluss der probatorischen Sitzungen werde ich einen Therapieantrag an Ihren Truppenarzt stellen. Auf dieser Grundlage wird ein Behandlungsausweis für zunächst 25 Stunden erstellt. Dieser kann durch Ihren Truppenarzt, falls notwendig, auf weitere Sitzungen erhöht werden.
Die gesetzlichen Krankenkassen sind dazu verpflichtet (SGB V, § 13, Abs. 3) Ihnen zeitnahe und fachgerechte psychotherapeutische Behandlungen zu ermöglichen, ggf. kann dies durch das sogenannte Kostenerstattungsverfahren geschehen. Hierfür ist es notwendig, der Krankenkasse nachweisen zu können, dass Sie, innerhalb einer zumutbaren Frist (bis zu drei Monate), keinen Therapieplatz bei einer Therapeut:in mit Kassensitz finden.
Fragen Sie direkt bei Ihrer Versicherung nach den Möglichkeiten zur Therapie im Kostenerstattungsverfahren und welche Unterlagen hierfür notwendig sind. Wenn Sie die Information von der Krankenkasse haben, können wir einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren und ich unterstütze Sie beim weiteren Prozesse. Die Kosten für das Erstgespräch werden leider meist nicht von der Versicherung erstattet.
Janina Baran, Psychologin M.Sc.
Psychologische Psychotherapeutin
Verhaltenstherapie, Traumatherapie,
Paartherapie
Privatpraxis für Psychotherapie
Kaiser-Wilhelm-Straße 89
20355 Hamburg
Privatpatient:innen & Selbstzahler:innen
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vor Ort und online
